Leistungen

Unsere Leistungen
im Überblick


Wir führen folgende Beratungsleistungen für Sie aus:

Individueller
Sanierungsfahrplan (ISFP)

Energetische
Baubegleitung
KfW/ BEG EM

Förderung


Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

Investitionsvolumen und Höhe der Förderung

Der förderfähige Mindestbetrag beträgt 300 Euro brutto. Der Fördersatz beträgt derzeit 15 % der förderfähigen Ausgaben. Bei der Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans ist ein zusätzlicher Förderbonus in Höhe von 5 % möglich.

Die förderfähigen Kosten für energetische Sanierungsmaßnahmen von Wohngebäuden sind gedeckelt auf 30 000€ pro Wohneinheit und Kalenderjahr. Die Höchstgrenze erhöht sich auf 60 000€ pro Wohneinheit, wenn für das Objekt ein Individueller Sanierungsfahrplan erstellt wird.

Unter dem nachfolgenden Link der Webseite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle gelangen Sie direkt zu allen Informationen bezüglich der Fördermöglichkeiten bei der Sanierung der Bestandsimmobilie :
https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/Sanierung_Wohngebaeude/sanierung_wohngebaeude_node.html

Was wird gefördert:

Dämmung der Gebäudehülle (Außenwände, Dachflächen, Geschossdecken, Kellerdecken)
Erneuerung, Ersatz oder Einbau von Hauseingangstüren und Fenstern
Wärmepumpe
Innovative Heiztechnik (erneuerbare Energie)
Sommerlicher Wärmeschutz durch Ersatz oder erstmaligen Einbau einer Sonnen­schutz­ein­richtung
Anschluss an Wärmenetz/ Gebäudenetz
Solarthermieanlage
Biomassenheizung
Heizungsoptimierung

KREDITANSTALT FÜR WIEDERAUFBAU

Heizungsförderung für Privatpersonen
Bestandsobjekte:
Privat­personen, die Eigentümerinnen oder Eigentümer von bestehenden selbst bewohnten Einfamilien­häusern sind, können sich im Kunden­portal „Meine KfW“ registrieren und einen Antrag auf die neue Heizungs­förderung stellen. Um den Antrag stellen zu können, muss eine BzA-ID durch
einen Energieeffizienzexperten erstellt werden.

Unter folgendem Link gelangen Sie zum Seite „Meine KfW“, auf der Sie den Antrag stellen können.
https://meine.kfw.de/

Wohnobjekte- Kredite
Bestandsobjekte:
Komplettsanierung zum Effizienzhaus ( Programm 261 )
Die KfW fördert alle energetischen Sanierungsmaßnahmen, die zu einer  Effizienzhaus-Stufe 85 oder besser führen. Dazu gehören auch Baukosten und Wiederherstellungskosten (sogenannte Umfeldmaßnahmen).

Die Voraussetzung hierfür ist, dass der Bau­antrag oder die Bau­anzeige
des Wohn­gebäudes zum Zeitpunkt des Antrags mindestens 5 Jahre zurück liegt.

Zu weiteren Informationen bezüglich der energieeffizienten Sanierung gelangen Sie über den nachfolgenden Link der KfW-Webseite:
https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilie/Energieeffizient-Sanieren/F%C3%B6rderprodukte/

Neubau:
Klimafreundlicher Neubau ( Programm 297, 298 )

Die KfW fördert den Neubau und den Erstkauf
einer klimafreundlichen Immobilie.
Um die Förderstufe zu erreichen, muss das Objekt eine Effizienzhaus-Stufe 40 erreicht haben.

Die Kredithöhe hängt davon ab wie energieeffizient und nachhaltig die Immobilie sein wird.
Erreicht die Immobilie eine Effizienzhaus-Stufe 40, so hat man die Möglichkeit
einen Kreditbetrag von 100`000,00€ pro Wohneinheit zu erhalten.
Erreicht die Immobilie jedoch die Stufe Klimafreundliches Wohnen mit QNG,
so steigt der Kreditbetrag auf 150`000,00€ pro Wohneinheit.

Wir sind für Sie da!

Nehmen Sie direkt mit uns telefonisch Kontakt auf oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Wir setzen uns so schnell wie möglich mit Ihnen in Verbindung.

Kontakt

Tel.: +49 159 063 31270
info@gbe-rnk.de

Adresse

Gebäudeenergieberatung Rhein-Neckar
Mannheimer Straße 105 b
68 535 Edingen-Neckarhausen

MITGLIEDSCHAFT IN:

Gebäudeenergieberatung Rhein-Neckar