Das neue Heizungsgesetz 2026: Was jetzt gilt und was sich ändert

Das umstrittene Gebäudeenergiegesetz (GEG) steht vor seiner größten Reform seit 2024. Die neue Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD will die 65-Prozent-Regel abschaffen, Gas- und Ölheizungen wieder uneingeschränkt erlauben und das Gesetz in ein neues „Gebäudemodernisierungsgesetz“ (GMG) umwandeln. Was bedeutet das für Hausbesitzer, Mieter und das Klima?
Hintergrund: Was war das Heizungsgesetz?
Kaum ein Gesetz hat in Deutschland zuletzt so viel Streit ausgelöst wie das Gebäudeenergiegesetz. Seit dem 1. Januar 2024 schrieb es vor, dass neu eingebaute Heizungen in Neubaugebieten mindestens 65 Prozent ihrer Wärme aus erneuerbaren Energien beziehen müssen. Ziel war die Dekarbonisierung des Gebäudesektors, der laut Bundesregierung rund 40 Prozent der deutschen CO2-Emissionen verursacht.
Für Bestandsgebäude galten Übergangsfristen, die eng mit der kommunalen Wärmeplanung verknüpft waren: Großstädte mit mehr als 100.000 Einwohnern hatten bis zum 30. Juni 2026 Zeit, ihre Wärmepläne vorzulegen; kleinere Kommunen bis zum 30. Juni 2028. Nach Vorliegen dieser Pläne griff dann auch dort die 65-Prozent-Pflicht.
Die Reform 2026: Das sind die geplanten Änderungen
Ende Februar 2026 hat die Bundesregierung die Eckpunkte der GEG-Novelle veröffentlicht. Noch vor dem 1. Juli 2026 soll das neue Gesetz in Kraft treten. Die wichtigsten Änderungen:
1. Die 65-Prozent-Regel fällt weg
Das Herzstück des bisherigen GEG – die Pflicht, neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien zu betreiben – wird gestrichen. Die entsprechenden Paragraphen 71 bis 71p des GEG sollen entfallen.
2. Gas- und Ölheizungen bleiben erlaubt
Hausbesitzer können künftig wieder frei entscheiden, ob sie eine Gasheizung, Ölheizung oder Wärmepumpe einbauen. Die Austauschpflicht für 30 Jahre alte Gasheizungen (§ 72 GEG) wird ebenfalls gestrichen.
3. Neue Grüngasquote ab 2029
Statt der direkten Erneuerbare-Energien-Pflicht kommt ein neues Instrument: Ab 2029 müssen Gasheizungen schrittweise mit grünem Gas (also Biomethan oder synthetischen E-Fuels) betrieben werden. Der Start liegt bei 10 Prozent, mit steigenden Quoten in den Folgejahren.
4. Technologieoffenheit als neues Leitprinzip
Das Nachfolgegesetz, das Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG), soll laut Koalitionsvertrag technologieoffener, flexibler und einfacher werden. Die enge Verknüpfung mit der kommunalen Wärmeplanung entfällt.
Was bleibt gleich?
Trotz der Reform bleiben einige zentrale Rahmenbedingungen bestehen. Folgende Punkte sind aktuell nicht von Änderungen betroffen:
- Förderungen von bis zu 70 % für Wärmepumpen bleiben mindestens bis 2029 bestehen
- Das Klimaziel: Deutschland soll bis 2045 klimaneutral sein
- Der CO2-Preis auf fossile Brennstoffe steigt weiter, was Heizen mit Gas und Öl langfristig teurer macht
- Ab 2027 greift das europäische Emissionshandelssystem ETS 2, was die Gaspreise erneut erhöhen dürfte
- Bestehende Heizungen dürfen weiter betrieben und repariert werden, eine Austauschpflicht besteht nicht
Auswirkungen: Chancen und Risiken im Überblick
Für Hausbesitzer
Kurzfristig bringt die Reform mehr Entscheidungsfreiheit. Wer seine alte Gasheizung erneuern möchte, kann dies ohne die bisherige Pflicht zum Erneuerbare-Energien-Anteil tun. Allerdings: Wer heute eine neue Gasheizung einbaut, muss ab 2029 mit steigenden Kosten durch die Grüngasquote rechnen – und langfristig mit einem weiter steigenden CO2-Preis. Eine Wärmepumpe hingegen bietet stabilere Betriebskosten und bleibt hoch gefördert.
Für Mieter
Die Lage für Mieter bleibt zweischneidig. Auf der einen Seite entfällt die Gefahr einer kurzfristigen Heizsanierung mit anschließender Mietumlage. Auf der anderen Seite könnten steigende Gaspreise die Nebenkosten langfristig belasten, insbesondere in unsanierten Bestandsgebäuden.
Für das Klima
Umweltverbände und Klimaschützer sehen die Reform kritisch. Die Streichung der 65-Prozent-Regel könnte dazu führen, dass der Umbau des Wärmesektors ins Stocken gerät. Der Gebäudesektor hat ohnehin Probleme, seine Klimaschutzziele zu erreichen. Ein Rückfall auf marktbasierte Instrumente – also vor allem den CO2-Preis – gilt als riskant, da dessen Lenkungswirkung unsicherer und langsamer greift als direkte Vorgaben.
Für die Heizungsindustrie
Hersteller von Wärmepumpen dürften den Nachfragerückgang spüren, der bereits 2024/2025 eingesetzt hat. Für Gashersteller und -installateure ergibt sich eine neue Perspektive. Mittelfristig kommt es jedoch auf die Entwicklung der Grüngasinfrastruktur an. Biomethan und grüner Wasserstoff sind derzeit noch Mangelware.
Was gilt bis zur Verabschiedung des neuen Gesetzes?
Wichtig: Die Eckpunkte vom Februar 2026 sind noch kein geltendes Recht. Das neue Gesetz muss zunächst als Entwurf durchs Kabinett, dann durch Bundestag und Bundesrat. Bis dahin gilt das aktuelle GEG unverändert, also inklusive der 65-Prozent-Regel für Neueinbauten und aller bestehenden Förderkonditionen.
Fazit: Mehr Freiheit, aber keine Entwarnung
Die Reform des Heizungsgesetzes ist politisch eine Kehrtwende weg von strikten Vorgaben, hin zu Technologieoffenheit und marktwirtschaftlichen Steuerungsinstrumenten. Für viele Hausbesitzer bedeutet das kurzfristig Erleichterung und Planungssicherheit.
Langfristig bleibt die Rechnung jedoch offen. Der steigende CO2-Preis, die Grüngasquote ab 2029 und das Klimaziel 2045 sind keine Drohgebärden, sondern reale wirtschaftliche Rahmenbedingungen. Wer heute investiert, sollte die gesamten Lebenszykluskosten seiner Heizung im Blick behalten, nicht nur die Anschaffungskosten.
Tipp: Wer noch von der aktuellen Förderung für Wärmepumpen (bis zu 70 %) profitieren möchte, sollte nicht zuwarten. Die Förderbedingungen können sich mit dem neuen Gesetz ändern.