BAFA-Förderung für Einzelmaßnahmen

Wohngebäude & Denkmal bzw. Gebäude mit besonders erhaltenswerter Bausubstanz

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert energetische Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle. Die Grundförderung beträgt 15 % der förderfähigen Kosten.

Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) können 5 Prozentpunkte hinzukommen. Der Bonus wird allerdings erst ab einem förderfähigen Mindestinvestitionsvolumen von 30.000 € brutto gewährt und dann nur auf den Betrag, der diese Schwelle übersteigt. Liegt die Maßnahme unter 30.000 €, entfällt der iSFP-Bonus vollständig. Es bleibt bei 15 % Grundförderung. Da einzelne Hüllmaßnahmen häufig unter dieser Schwelle liegen, lohnt sich in vielen Fällen die Bündelung mehrerer Maßnahmen in einem Antrag. Wichtig: Der iSFP muss bereits bei Antragstellung vorliegen.

Der eigentliche Hebel des iSFP liegt daher im erhöhten Rahmen der förderfähigen Kosten pro Kalenderjahr, der sich nach der Anzahl der Wohneinheiten (WE) staffelt:

Klasse
Wohneinheiten (WE)
Ohne iSFP-Bonus
Mit iSFP-Bonus
1. Wohneinheit
Max. 30.000 €
Max. 60.000 €
2. bis 6. Wohneinheit (je WE)
Max. 15.000 €
Max. 30.000 €
ab der 7. Wohneinheit (je WE)
Max. 8.000 €
Max. 15.000 €

Gewerbe (Nichtwohngebäude)

Für energetische Maßnahmen an der Gebäudehülle gilt eine Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben von 500 € pro Quadratmeter Nettogrundfläche und Kalenderjahr, maximal jedoch 5.000.000 € pro Vorhaben. Maßgeblich ist die Nettogrundfläche im thermisch konditionierten Gebäudevolumen.

Förderfähige Maßnahmen

BEG-Heizungsförderung Wohngebäude

Die Förderung setzt sich aus mehreren Bausteinen zusammen:

Förderart
Höhe
Grundförderung
30 %
Klimageschwindigkeitsbonus
+16 %
Einkommensbonus (Selbstnutzer)
+10 bis +40 %

Der bisherige Effizienzbonus für Wärmepumpen und der Emissionsminderungszuschlag für Biomasseheizungen entfallen seit dem 21. Juli 2026.

Der Einkommens­bonus kann zusätzlich zur Grund­förderung beantragt werden und sieht wie folgt aus:

• 40 % der förder­fähigen Gesamt­kosten für selbst­nutzende Eigentümer mit einem Haushalts-Jahres­einkommen bis 30.000 €
• 30 % für Haus­halts-Jahres­einkommen bis 40.000 €
• 10 % für Haus­halts-Jahreseinkommen bis 50.000 €

Familienzuschlag: Lebt mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt, reduziert sich das anzusetzende Einkommen einmalig um 10.000 €.

Beispiel: Eine Familie mit einem Kind und 40.000 € Jahreseinkommen wird durch den Familienzuschlag wie ein Haushalt mit 30.000 € behandelt und erhält den 40 % Einkommensbonus. So würde sie bis zum 31. Januar 2027 für eine neue Wärme­pumpe, die 32.000 € kostet, eine Förderung von maximal 22.400 € (80 % von 28.000 €) erhalten.

Staffelung der förderfähigen Höchstkosten

• 28.000 € für die erste Wohneinheit
• jeweils 15.000 € für die zweite bis sechste Wohneinheit
• jeweils 8.000 € für jede weitere Wohneinheit

Bei Mehrfamilienhäusern können Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus nur für die selbst bewohnte Wohneinheit angesetzt werden.

Förderfähige Maßnahmen

Die Förderung sinkt ab 2027

Ab dem 1. Februar 2027 sinken halbjährlich, jeweils zum 1. Februar und 1. August, der Höchstbetrag um 750 € und der Klimageschwindigkeitsbonus um 4 Prozentpunkte.

Zusätzlich ist für das erste Quartal 2027 ein Wertschöpfungsbonus geplant: Wärmepumpen aus EU-Fertigung erhalten +15 %, bei Fertigung außerhalb der EU sinkt die Grundförderung auf 15 %. Wer den Austausch ohnehin plant, fährt mit einer frühen Antragstellung günstiger.

KfW-Förderung für Sanierungen zum Effizienzhaus

Klasse
Effizienzhaus
Tilgungszuschuss je Wohneinheit
Betrag
Effizienzhaus 40 Erneuerbare-Energien-Klasse
10 % von max. 150.000 € Kreditbetrag
bis zu 15.000 €
Effizienzhaus 40 Nachhaltigkeits-Klasse
15 % von max. 150.000 € Kreditbetrag
bis zu 22.500 €
Effizienzhaus 55 Erneuerbare-Energien-Klasse
5 % von max. 150.000 € Kreditbetrag
bis zu 7.500 €
Effizienzhaus 55 Nachhaltigkeits-Klasse
10 % von max. 150.000 € Kreditbetrag
bis zu 15.000 €
Effizienzhaus 70 Erneuerbare-Energien-Klasse
Effizienzhaus 70 Nachhaltigkeits-Klasse
5 % von max. 150.000 € Kreditbetrag
bis zu 7.500 €
Effizienzhaus 85 Erneuerbare-Energien-Klasse
Effizienzhaus 85 Nachhaltigkeits-Klasse
5 % von max. 150.000 € Kreditbetrag
bis zu 7.500 €
Effizienzhaus Denkmal Erneuerbare-Energien-Klasse
5 % von max. 150.000 € Kreditbetrag
bis zu 7.500 €
Effizienzhaus Denkmal Nachhaltigkeits-Klasse
10 % von max. 150.000 € Kreditbetrag
bis zu 15.000 €

Zusätzliche Tilgungszuschüsse bei der Sanierung

• 10 % Extra-Tilgungszuschuss bei der Sanierung eines sogenannten Worst Performing Buildings (WPB). Vorausgesetzt Ihre Immobilie erfüllt die Kriterien eines WPB.

• 15 % Extra-Tilgungszuschuss bei serieller Sanierung, wenn Sie mit vorgefertigten Bauelementen sanieren (z. B. für Fassade und ggf. Dach) und die Effizienzhaus-Stufe 40 oder 55 erreichen.

KfW-Neubauförderung

Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude
Programme 297 und 298

Laufzeit: 4 bis 10 Jahre
Sollzins pro Jahr (effektiver Jahreszins): 2,52 % (2,55 %)

Aktuelle Fördermittelsätze

Nachfolgend finden Sie die aktuellen Fördermittelsätze für Ihre energetische Sanierung auf einen Blick:

Leistungen

Einzugsgebiete

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