BAFA-Förderung für Einzelmaßnahmen
Wohngebäude & Denkmal bzw. Gebäude mit besonders erhaltenswerter Bausubstanz
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert energetische Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle. Die Grundförderung beträgt 15 % der förderfähigen Kosten – bei einem Investitionsvolumen von bis zu 30.000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr.
Wird zusätzlich ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellt, erhöht sich die Förderung auf 20 %. Gleichzeitig steigt das förderfähige Investitionsvolumen auf bis zu 60.000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr.
Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen beträgt 300 Euro brutto. Der Grundfördersatz liegt bei 15 % der förderfähigen Ausgaben.
Gewerbe
Für energetische Maßnahmen gilt eine Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben von insgesamt 500 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche.
Förderfähige Maßnahmen
- Tausch der Fenster
- Tausch der Hauseingangstür
- Fassadendämmung
- Kellerdeckendämmung
- Dämmung der obersten Geschossdecke
- Dachdämmung
- Heizungsoptimierung
- inkl. Umfeldmaßnahmen
KfW-Heizungsförderung Programm 458
Die Förderung setzt sich aus mehreren Boni zusammen:
Förderart | Höhe |
|---|---|
Grundförderung | 30 % |
Klimageschwindigkeitsbonus | +20 % |
Einkommensbonus (≤40.000 € Einkommen) | +30% |
Effizienzbonus (z. B. Erd- oder Grundwasser-Wärmepumpe) | +5 % |
Staffelung der förderfähigen Kosten
• 30.000 Euro für die erste Wohneinheit
• jeweils 15.000 Euro für die zweite bis sechste Wohneinheit
• jeweils 8.000 Euro ab der siebten Wohneinheit
Diese Summe bildet die Berechnungsgrundlage für die prozentuale Förderung (max. 70 %).
Förderfähige Maßnahmen
- Wärmepumpen
- Biomasseheizungen (Pellets etc.)
- Solarthermie
- Anschluss an Fernwärme oder Wärmenetz
- Planung & Baubegleitung durch Energieberater
KfW-Förderung für Sanierungen zum Effizienzhaus
- Förderkredit ab 2,44 % effektivem Jahreszins für Sanierung und Kauf
- bis zu 150.000 Euro Kredit je Wohneinheit für ein Effizienzhaus
- reduzierter Rückzahlungsbetrag durch einen Tilgungszuschuss von 5 % bis 45 %
- Je höher die Effizienzhaus-Stufe Ihrer Immobilie, desto größer ist der Tilgungszuschuss und desto kürzer die Kreditlaufzeit
- Mit geförderter energetischer Fachplanung oder Baubegleitung ist ein noch höherer Tilgungszuschuss möglich
Klasse | ||
|---|---|---|
Effizienzhaus 70 Erneuerbare-Energien-Klasse | 15 % von max. 150.000 € Kreditbetrag | bis zu 22.500 € |
Effizienzhaus 70 Nachhaltigkeits-Klasse | 15 % von max. 150.000 € Kreditbetrag | bis zu 22.500 € |
Effizienzhaus 85 | 5 % von max. 120.000 € Kreditbetrag | bis zu 6.000 € |
Effizienzhaus 85 Erneuerbare-Energien-Klasse | 10 % von max. 150.000 € Kreditbetrag | bis zu 15.000 € |
Effizienzhaus 85 Nachhaltigkeits-Klasse | 10 % von max. 150.000 € Kreditbetrag | bis zu 15.000 € |
Effizienzhaus Denkmal | 5 % von max. 120.000 € Kreditbetrag | bis zu 6.000 € |
Effizienzhaus Denkmal Erneuerbare-Energien-Klasse | 10 % von max. 150.000 € Kreditbetrag | bis zu 15.000 € |
Effizienzhaus Denkmal Nachhaltigkeits-Klasse | 10 % von max. 150.000 € Kreditbetrag | bis zu 15.000 € |
Zusätzliche Tilgungszuschüsse bei der Sanierung
• 10 % Extra-Tilgungszuschuss
Bei der Sanierung eines sogenannten Worst Performing Buildings (WPB)
Voraussetzung: Ihre Immobilie erfüllt die Kriterien eines WPB
• 15 % Extra-Tilgungszuschuss bei serieller Sanierung
Wenn Sie mit vorgefertigten Bauelementen sanieren (z. B. für Fassade und ggf. Dach) und die Effizienzhaus-Stufe 40 oder 55 erreichen
KfW-Neubauförderung
- Förderkredit ab 1,42 % effektivem Jahreszins
- für Neubau und Erstkauf
- bis zu 150.000 Euro je Wohnung
- für Privatpersonen, Unternehmen und andere Investoren
- bis zu 35 Jahre Laufzeit und bis zu 10 Jahre Zinsbindung
Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude
Programme 297 und 298
Laufzeit: 4 bis 10 Jahre
Sollzins pro Jahr (effektiver Jahreszins): 2,52 % (2,55 %)
Aktuelle Fördermittelsätze
Nachfolgend finden Sie die aktuellen Fördermittelsätze für Ihre energetische Sanierung auf einen Blick