GEG 2026 & GModG: Aktuelle Änderungen beim Heizungstausch und bei der Förderung
Viele Eigentümer fragen sich aktuell, welche Auswirkungen die Änderungen am Gebäudeenergiegesetz (GEG) und die geplanten Anpassungen durch das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) haben. Muss die bestehende Heizung ausgetauscht werden? Welche Förderungen stehen 2026 zur Verfügung? Und welche Heizlösung ist für das eigene Gebäude sinnvoll?
Die gute Nachricht vorweg: Bestehende Öl- und Gasheizungen müssen nicht automatisch ausgetauscht werden. Wer jedoch eine neue Heizungsanlage einbauen möchte, sollte die aktuellen gesetzlichen Vorgaben sowie die geänderten Förderbedingungen genau kennen.
Was regelt das Gebäudeenergiegesetz (GEG)?
Das Gebäudeenergiegesetz legt die energetischen Anforderungen für Gebäude in Deutschland fest. Ziel ist es, den Energieverbrauch zu senken, fossile Brennstoffe schrittweise zu ersetzen und den Einsatz erneuerbarer Energien zu fördern.
Im Mittelpunkt steht dabei der Heizungstausch. Neue Heizungsanlagen sollen künftig überwiegend mit erneuerbaren Energien betrieben werden und so einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leisten.
Welche Rolle spielt das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG)?
Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) werden bestehende Regelungen weiterentwickelt. Gleichzeitig wird die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) angepasst. Die Förderung bleibt grundsätzlich bestehen, wird jedoch ab dem 21. Juli 2026 stärker sozial gestaffelt und schrittweise angepasst. Wer eine neue Heizung plant, sollte deshalb vor der Beauftragung unbedingt prüfen, welche Fördermöglichkeiten aktuell gelten.
Müssen bestehende Heizungen ausgetauscht werden?
Nein. Eine funktionierende Öl- oder Gasheizung darf weiterhin betrieben und bei Bedarf repariert werden. Die gesetzlichen Anforderungen greifen vor allem dann, wenn eine Heizungsanlage ersetzt oder erstmals eingebaut wird.
Welche Vorgaben gelten beim Heizungstausch?
Beim Einbau einer neuen Heizung muss geprüft werden, ob die Anforderungen des GEG erfüllt werden. Grundsätzlich sollen neue Heizungen mindestens 65 % der Wärme aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme erzeugen.
Welche Heiztechnik sinnvoll ist, hängt unter anderem von folgenden Faktoren ab:
- Zustand des Gebäudes
- Heizlast
- Standort
- Kommunale Wärmeplanung
- Individuelle Anforderungen der Eigentümer
Je nach Situation kommen beispielsweise folgende Systeme infrage:
- Wärmepumpe
- Anschluss an ein Wärmenetz
- Biomasseheizung
- Solarthermie
- Hybridheizung
- Weitere klimafreundliche Heizsysteme
Entscheidend ist, dass die gewählte Lösung technisch zum Gebäude passt und die gesetzlichen Anforderungen erfüllt.
Warum ist die kommunale Wärmeplanung wichtig?
Für Bestandsgebäude spielt die kommunale Wärmeplanung eine immer größere Rolle.
- Großstädte müssen ihre Wärmeplanung bis spätestens 30. Juni 2026 vorlegen.
- Kleinere Kommunen haben grundsätzlich Zeit bis 30. Juni 2028.
Wird ein Gebiet bereits vorher verbindlich für ein Wärme- oder Wasserstoffnetz ausgewiesen, können die entsprechenden Vorgaben auch früher gelten.
Daher empfiehlt es sich, vor dem Kauf einer neuen Heizungsanlage zu prüfen, welche Regelungen am jeweiligen Standort gelten.
Neue Förderungen ab Juli 2026
Die wichtigste Änderung betrifft die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).
Ab dem 21. Juli 2026 bleibt die Förderung grundsätzlich erhalten, wird jedoch gezielter ausgestaltet und teilweise schrittweise reduziert.
Grundförderung
Die Grundförderung für den Heizungstausch beträgt weiterhin 30 % der förderfähigen Kosten.
Neu ist der maximale Förderhöchstbetrag:
- Für die erste Wohneinheit sind künftig 28.000 € förderfähig.
- Ab dem 1. Februar 2027 reduziert sich dieser Betrag alle sechs Monate um 750 €.
Dadurch sinkt die maximal mögliche Förderung in den kommenden Jahren schrittweise.
Klimageschwindigkeitsbonus
Auch der Klimageschwindigkeitsbonus wird angepasst.
- ab 21. Juli 2026: 16 %
- ab 1. Februar 2027: Reduzierung um jeweils 4 Prozentpunkte pro Halbjahr
Wer eine alte fossile Heizung ersetzen möchte, sollte daher möglichst frühzeitig prüfen, welche Förderung noch verfügbar ist.
Einkommensbonus
Der Einkommensbonus für selbstnutzende Eigentümer wird neu gestaffelt.
- bis 30.000 € zu versteuerndes Einkommen: 40 % Bonus
- bis 40.000 €: 30 % Bonus
- bis 50.000 €: 10 % Bonus
Zusätzlich wird ein Familienzuschlag eingeführt. Lebt mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt, reduziert sich das anzusetzende Jahreseinkommen einmalig um 10.000 €.
Übergangsphase bei KfW und BAFA
Zwischen dem 9. und 20. Juli 2026 werden die Fördersysteme technisch umgestellt. Während dieses Zeitraums können bei KfW und BAFA keine neuen technischen Projektbeschreibungen oder Bestätigungen zum Antrag erstellt werden.
Bereits ausgestellte und noch gültige Unterlagen können unter bestimmten Voraussetzungen bis zum 20. Juli 2026 weiterhin nach den bisherigen Förderbedingungen genutzt werden. Bereits beantragte oder bewilligte Förderungen bleiben von den Änderungen grundsätzlich unberührt.
BAFA fördert weiterhin energetische Einzelmaßnahmen
Neben der Heizungsförderung der KfW bleibt das BAFA weiterhin Ansprechpartner für zahlreiche Sanierungsmaßnahmen, darunter:
- Dämmmaßnahmen
- Fenstertausch
- Anlagentechnik außerhalb der Heizung
- Heizungsoptimierung
Unsere Empfehlung
Wer einen Heizungstausch plant, sollte nicht vorschnell das günstigste Angebot beauftragen. Sinnvoll ist zunächst eine ganzheitliche Betrachtung der Immobilie.
Dabei sollten insbesondere folgende Punkte geprüft werden:
- Gebäudezustand
- Heizlast
- Kommunale Wärmeplanung
- Wirtschaftlichkeit
- Förderfähigkeit
Erst anschließend lässt sich entscheiden, ob beispielsweise eine Wärmepumpe, eine Biomasseheizung, ein Wärmenetzanschluss oder eine Hybridlösung die beste Wahl ist. Ebenso wichtig ist die rechtzeitige Beantragung der Fördermittel. In den meisten Fällen darf mit der Maßnahme erst begonnen werden, wenn die Fördervoraussetzungen erfüllt sind.
Eine unabhängige Energieberatung hilft dabei, die passende Heizlösung zu finden, Fördermöglichkeiten optimal auszuschöpfen und sämtliche Anforderungen aus GEG und GModG sicher einzuhalten.